Teilnahme

Mindestalter 15 Jahre, gültige Fahrerlaubnis (mind. Mofa-Führerschein). Sie müssen in der Lage sein, ohne fremde Hilfe zu stehen und Stufen zu steigen. Sollten Sie an Trombose, Epilepsie oder Herz-Kreislauferkrankungen u.ä. leiden, ist die Teilnahme leider nicht möglich. Schwangeren Frauen ist die Tour nicht zu empfehlen. Das erforderliche Körpergewicht liegt zwischen 45 Kg und 120 Kg. Wie im Straßenverkehr ist eine Teilnahme an der Tour unter Alkohol- oder Medikamenteneinfluss untersagt.

Wichtige Informationen

Bitte gültigen Führerschein und Reisepass/Personalausweis mitbringen. Der SEGWAY ist versichert. Es besteht eine Haftpflichtdeckung sowie eine Kaskodeckung (Selbstbehalt € 250,-/bzw. 10 % vom Neuwert). Eine weitergehende Haftung für eigenes Verschulden wird nicht übernommen (Haftungsausschluss).

Wetter

Die Veranstaltungen sind ganzjährig verfügbar. Mit unserem Wetterportal sind wir in der Lage, die Wetterentwicklung am jeweiligen Tourstandort bis zu 3 Tage auf Stundenbasis recht genau vorherzusagen. Ggf. werden rechtzeitig entsprechende Ausweichtermine angeboten.  

Zuschauer

Die Veranstaltungen sind ganzjährig verfügbar. Mit unserem Wetterportal sind wir in der Lage, die Wetterentwicklung am jeweiligen Tourstandort bis zu 3 Tage auf Stundenbasis recht genau vorherzusagen. Ggf. werden rechtzeitig entsprechende Ausweichtermine angeboten.

Mitzubringen

Empfohlen wird dem Wetter angepasste Bekleidung und flache, feste Schuhe; jahreszeitabhängig ggf. Sonnenbrille und Sonnenschutz oder aber Handschuhe. Ihre Kamera sollten Sie ebenfalls dabei haben. Ein Fahrradhelm o.ä. wird empfohlen, ist aber nicht Pflicht und kann ggf. geliehen werden.

Strassenzulassung

SEGWAY-Fahren: bundeseinheitlich geregelt !

Der SEGWAY erhielt am 25.07.2009 die bundeseinheitliche Straßenzulassung!

Der kultige Elektro-Roller SEGWAY darf jetzt ohne umfangreiche Ausnahme-Verfahren auf deutschen Straßen fahren. Es wurde dafür von der Bundesregierung eigens eine neue Fahrzeugklasse geschaffen, die unter dem Begriff „elektronische Mobilitätshilfe“ kurz „eMo“ alle Vorschriften zum SEGWAY im Sinne der Straßenverkehrsordnung regelt.

Seit dem 25. Juli 2009 kann die Straßenversion des SEGWAY I2 (mit einer maximalen Gesamtbreite von 0,7 Metern) bundeseinheitlich zugelassen werden. Die Fahrzeuge sind mit einem entsprechenden Straßen-Zulassungs-Kit auszurüsten und bis zur allgemeinen Typgenehmigung noch vom TÜV per Einzelabnahme zu begutachten. Es besteht Haftpflichtversicherungspflicht, das Kennzeichen ist nach hinten gerichtet anzubringen.

Die rechtlichen Voraussetzungen im Detail:

  • Es gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung
  • Fahren darf nur, wer mindestens einen Mofaführerschein hat
  • SEGWAYs müssen mit Licht (batteriebetrieben) und Klingel ausgestattet sein
  • Innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen SEGWAYs nur Schutzstreifen,
  • Radfahrstreifen, Radwegefurten und Radwege befahren. Wenn diese nicht vorhanden sind, darf auch die Straße genutzt werden.
  • Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen sind nicht erlaubt.
  • Gemeindestraßen und Feldwirtschaftswege dürfen befahren werden, wenn keine Radwege vorhanden sind.
  • Auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen ist möglichst weit rechts zu fahren.
  • SEGWAYS dürfen auf Fahrradstraßen nebeneinander fahren, ansonsten muss hintereinander gefahren werden.
  • Richtungsänderungen sind durch Handzeichen anzuzeigen.
  • Auf Radwegen haben Fußgänger Vorrang, Radfahrern ist das überholen zu ermöglichen.
  • Im Einzelfall und per Ausnahmegenehmigung wird die Nutzung anderer Verkehrsflächen erlaubt. Damit würden weiterhin Stadtführungen in Fußgängerzonen ermöglicht und mobilitätseingeschränkte Menschen können den SEGWAY durchgängig nutzen.
  • Die Gesamtbreite des SEGWAY beträgt nicht mehr als 70 cm.
  • Das Tragen eines Fahrradhelmes wird empfohlen.